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Zweck der Genossenschaft in §2 und §3 der Satzung
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Gesetzliche Rücklage §39
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Verwendung des Jahresüberschuss §45
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Nachschusspflicht §41
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Verwendung des Jahresüberschuss §45
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Liquidation §47
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Erwerb der Mitgliedschaft §4
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Geschäftsanteile §38
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Die Rechte der Mitglieder §13
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Ausübung der Mitgliedsrechte auf der Generalversammlung §16
Vorstand und Aufsichtsrat werden von der Generalversammlung direkt gewählt und sind ihr Rechenschaft schuldig. Die Generalversammlung gibt weiterhin die Richtlinien für die Arbeit des Vorstandes vor und entscheidet über die Verwendung des Jahresüberschusses. Bei Abstimmungen und Wahlen hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile.
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Beschlussfassung auf der Generalversammlung §20
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen die von der Generalversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Er leitet das Tagesgeschäft der Genossenschaft. Dabei ist der Vorstand dem Genossenschaftsrecht, der Satzung und den Vorgaben der Mitgliederversammlung verpflichtet. Der Vorstand arbeitet transparent und ist demokratisch organisiert. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft nach außen. Sitzungsprotokolle des Vorstandes können von den Mitgliedern stets eingesehen werden.
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Leitung der Genossenschaft § 30
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Vertretung der Genossenschaft §32
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Aufgaben und Pflichten des Vorstandes §33
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand. Ebenfalls vertritt er die Mitglieder gegenüber dem Vorstand. Will der Vorstand größere Investitionen initialisieren, braucht er die Zustimmung des Aufsichtsrats.
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Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats §28
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Kündigung der Mitgliedschaft §6,
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Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben und Mindestkapital §38
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